OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 23.04.1980 (2 Ws 90/80) - DRsp Nr. 1996/22137
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 23.04.1980 - Aktenzeichen 2 Ws 90/80
DRsp Nr. 1996/22137
»Wird das Verfahren nach § 153 Abs. 2StPO eingestellt, so kommt es für die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bei der Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten nach § 467 Abs. 4StPO in erster Linie darauf an, in welchem Grad die Verurteilung des Angeklagten wahrscheinlich war. Art. 6 Abs. 2 MRK steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.«