Die Hinzuziehung jeweils eines Dolmetschers für die erforderlichen Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Pflichtverteidigern an den Sitzungstagen in der Hauptverhandlung und in den Sitzungspausen ist notwendig, da die Angeklagten der deutschen Sprache nicht mächtig sind und Gegenstand und Umfang des Verfahrens dies gebieten. Die Auswahl des geeigneten Dolmetschers bleibt dabei dem jeweiligen Angeklagten bzw. seinem Pflichtverteidiger überlassen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|