OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 18.07.1980 (20 W 326/80) - DRsp Nr. 1994/9912
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 18.07.1980 - Aktenzeichen 20 W 326/80
DRsp Nr. 1994/9912
Die Beweisgebühr entsteht auch dann, wenn der Zeuge ohne förmliche Beweisanordnung informatorisch gehört wird, um eine interessengerechte, nichtstreitige Beilegung des Rechtsstreits zu ermöglichen.