OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 10.01.1996 (2 Ws 2/96) - DRsp Nr. 1997/9308
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 10.01.1996 - Aktenzeichen 2 Ws 2/96
DRsp Nr. 1997/9308
Ein zum Pflichtverteidiger bestellter früherer Wahlverteidiger hat keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen, wie Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, da er einen solchen als Wahlverteidiger auch nicht gehabt hätte.