OLG Frankfurt/Main - 14.10.1987 (17 U 56/85) - DRsp Nr. 1992/8294
OLG Frankfurt/Main, vom 14.10.1987 - Aktenzeichen 17 U 56/85
DRsp Nr. 1992/8294
a. Kein Ausschluß der Rückforderung eines die gesetzlichen Gebühren (hier: um das Siebenfache) übersteigenden Honorars nach Abs. 1 Satz 2), sofern überhaupt keine Honorarvereinbarung getroffen worden ist.
»... Auf eine wirksame Honorarvereinbarung i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 BRAGO [BRAGebO] kann sich der Bekl. gegenüber dem Rückzahlungsverlangen nicht berufen. ...
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