I.
Die VII. große Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts Düsseldorf hat den früheren Angeklagten durch Urteil vom 30. Juni 1995 rechtskräftig vom Vorwurf des schweren Raubes, der schweren räuberischen Erpressung sowie des gemeinschaftlichen Diebstahls in vier Fällen freigesprochen und die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des früheren Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
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