OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.02.1996 (4 Ws 48/96) - DRsp Nr. 1997/875
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.02.1996 - Aktenzeichen 4 Ws 48/96
DRsp Nr. 1997/875
Entpflichtet das Gericht bei einem mehrfachen Verteidigerwechsel nach Bestellung eines Wahlverteidigers nicht sofort den Pflichtverteidiger, so liegt hierin keine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8GKG. Dies gilt umso mehr, wenn das Gericht am Vortag des Termins vergeblich fernmündlich versucht hat, den Pflichtverteidiger abzubestellen.