I.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten am 10. Januar 1994 zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 DM verurteilt. Der Entscheidung liegen Einzelstrafen von 50 Tagessätzen wegen Straßenverkehrsgefährdung und 30 Tagessätzen wegen Nötigung zugrunde. Zudem hat das Amtsgericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von sieben Monaten festgesetzt. Seinen Führerschein hatte der Angeklagte bereits am 30. Juli 1993 bei der Polizei abgegeben, nachdem ihm durch Beschluß des Amtsgerichts vom 22. Juli 1993 die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|