OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.12.1981 (1 Ws 857/81) - DRsp Nr. 1996/22033
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.12.1981 - Aktenzeichen 1 Ws 857/81
DRsp Nr. 1996/22033
»Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob der frühere Angeklagte leistungsfähig i.S. des § 100 Abs. 2BRAGO ist, sind seine wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Dabei sind etwaige Erstattungsansprüche gegen die Staatskasse aus § 467 Abs. 1StPO nicht zu berücksichtigen.«