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2006
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.04.2006
III-3 Ws 162/06
Normen:
VV
RVG
Vorb. 4 Abs.
1
zum Teil 4;
VV
RVG
Vorb. 4 Abs.
4
zum Teil 4;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal - 24 Kls 13/05 IV - 28.02.2006, vom - Vorinstanzaktenzeichen
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.04.2006 (III-3 Ws 162/06) - DRsp Nr. 2006/26734
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 06.04.2006
- Aktenzeichen III-3 Ws 162/06
DRsp Nr. 2006/26734
»Der Nebenklägervertreter kann die Festsetzung von Haftzuschlägen nur dann verlangen, wenn sich sein eigener Mandant nicht auf freiem Fuß befindet.«
Normenkette:
VV
RVG
Vorb. 4 Abs.
1
zum Teil 4;
VV
RVG
Vorb. 4 Abs.
4
zum Teil 4;
Gründe:
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