OLG Düsseldorf - Beschluß vom 05.02.1997 (2 Ws 25/97) - DRsp Nr. 1997/9249
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.02.1997 - Aktenzeichen 2 Ws 25/97
DRsp Nr. 1997/9249
»Wird das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt, dürfen die notwendigen Auslagen des Angeklagten ihm nur dann auferlegt werden, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses bei Schuldspruchreife seine Verurteilung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre.«