OLG Düsseldorf, vom 14.07.1992 - Aktenzeichen 1 Ws 529/92
DRsp Nr. 1993/1742
»Die Erinnerung des Pflichtverteidigers gegen die Festsetzung seiner Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist keine Durchgriffserinnerung im Sinne des § 11 Abs.2 RpflegerG. Über sie entscheidet vielmehr der Vorsitzende des Gerichts des 1. Rechtszuges. Erst gegen dessen Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.«