OLG Düsseldorf vom 04.10.1991
4 a Ws 184 - 186/91
Fundstellen:
MDR 1992, 599

OLG Düsseldorf - 04.10.1991 (4 a Ws 184 - 186/91) - DRsp Nr. 1993/1842

OLG Düsseldorf, vom 04.10.1991 - Aktenzeichen 4 a Ws 184 - 186/91

DRsp Nr. 1993/1842

»Führt ein Rechtsmittel des Angeklagten zu einem in einer fühlbaren Strafmilderung liegenden Teilerfolg, so ist eine Verteilung der Auslagen des Nebenklägers zwischen diesem und dem Angeklagten zulässig. Sie kommt etwa dann in Betracht, wenn der Nebenkläger im Zusammenhang mit einem Zivilprozeß daran interessiert ist, die strafgerichtliche Feststellung und Berücksichtigung eines eigenen Mitverschuldens an dem der Verurteilung zugrunde liegenden Unfall zu vermeiden.«

Fundstellen
MDR 1992, 599