Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt bis zur teilweisen Rücknahme der Berufung am 29. Februar 1996 16.940,00 DM (Ehesache 4.000,00 DM, elterliche Sorge 1.500,00 DM, Umgangsrecht mit den Kindern 1.500,00 DM, Versorgungsausgleich 1.000,00 DM, Kindesunterhalt 8.940,00 DM), danach 8.940,00 DM.
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