OLG Dresden - Beschluß vom 11.11.1996 (15 W 1063/96) - DRsp Nr. 1998/4937
OLG Dresden, Beschluß vom 11.11.1996 - Aktenzeichen 15 W 1063/96
DRsp Nr. 1998/4937
Der Streitwert für eine Klage auf Grundbuchberichtigung, die bei Auseinanderfallen des Eigentums am Grundstück und am Gebäude auch dazu dient, die Eigentumsverhältnisse insgesamt zu klären, ist nach dem Verkehrswert des Grundstücks samt aufstehenden Gebäuden zu bemessen.