OLG Bremen - Beschluß vom 29.11.1991 (4 WF 109/91) - DRsp Nr. 1995/2741
OLG Bremen, Beschluß vom 29.11.1991 - Aktenzeichen 4 WF 109/91
DRsp Nr. 1995/2741
Anders als das Arbeitslosengeld ist die Arbeitslosenhilfe ebenso wie die Sozialhilfe bei der Berechnung des Streitwertes einer Ehesache nicht zu berücksichtigen.