OLG Braunschweig - Urteil vom 20.03.1997 (2 U 138/96) - DRsp Nr. 1998/6773
OLG Braunschweig, Urteil vom 20.03.1997 - Aktenzeichen 2 U 138/96
DRsp Nr. 1998/6773
»1. Bei einer unberechtigten und schuldhaft veranlaßten Schutzrechtsverwarnung sind die Kosten der vom Verwarnten hinzugezogenen Rechts- und Patentanwälte wegen eines Eingriffs in das Recht am Gewerbebetrieb zu erstatten. Es kommt nicht darauf an, ob der Verwarnung Folge geleistet worden ist.2. Die in einem solchen Fall vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühren können mit einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden, auch wenn die Möglichkeit der Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren besteht.«