OLG Bamberg - Urteil vom 12.03.1991 (7 UF 9/91) - DRsp Nr. 1998/10884
OLG Bamberg, Urteil vom 12.03.1991 - Aktenzeichen 7 UF 9/91
DRsp Nr. 1998/10884
1. Die Rücknahme einer Beschwerde gegen eine im Rahmen des Scheidungsverbunds getroffene Entscheidung der freiwilligen Gerichtsbarkeit löst keine Gerichtsgebühr aus.2. Es entspricht auch nicht der Billigkeit, bei Rücknahme der Beschwerde im Sorgerechtsverfahren, eine Kostenerstattung anzuordnen, wenn beide Elternteile eine dem Interesse des Kindes entsprechende Regelung der Sorge und des Umgangs anstreben.