OLG Bamberg - Beschluß vom 28.06.1994 (1 W 32/94) - DRsp Nr. 1998/10805
OLG Bamberg, Beschluß vom 28.06.1994 - Aktenzeichen 1 W 32/94
DRsp Nr. 1998/10805
1. Die Hinzuziehung eines Korrespondenzanwalts ist in kostenrechtlicher Hinsicht nur in Ausnahmefällen erforderlich.2. Aufgrund der Verbreitung der Computersysteme ist davon auszugehen, daß nahezu bei allen Anwälten ein Basiswissen vorhanden ist, daß die Führung eines Rechtsstreits über Fragen der Datenverarbeitung ermöglicht.