OLG Bamberg - Beschluß vom 27.02.1991 (2 WF 4/91) - DRsp Nr. 1998/10882
OLG Bamberg, Beschluß vom 27.02.1991 - Aktenzeichen 2 WF 4/91
DRsp Nr. 1998/10882
Im Falle eines außergerichtlichen Vergleichs hat der im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse keinen Anspruch auf Erstattung einer Vergleichsgebühr.