OLG Bamberg - Beschluß vom 22.07.1991 (1 W 57/91) - DRsp Nr. 1998/10911
OLG Bamberg, Beschluß vom 22.07.1991 - Aktenzeichen 1 W 57/91
DRsp Nr. 1998/10911
Zur Umfassung der Kosten eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens werden von der Kostengrundentscheidung des Hauptsacheprozesses, wenn die den Vergleich schließenden Parteien des Hauptsacheprozesses nur teilweise mit den Parteien des Beweissicherungsverfahrens identisch sind.