OLG Bamberg - Beschluß vom 21.11.1991 (Ws 572/91) - DRsp Nr. 1998/10920
OLG Bamberg, Beschluß vom 21.11.1991 - Aktenzeichen Ws 572/91
DRsp Nr. 1998/10920
An den Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens fehlt es, wenn der Verteidiger des Angeklagten in seinen Schriftsätzen sich das Vorbringen einer - möglicherweise sachkundigen - dritten Person lediglich zu eigen macht, ohne dem Gericht das Gutachten eines Sachverständigen vorzulegen.