OLG Bamberg - Beschluß vom 21.11.1991
Ws 572/91
Normen:
StPO § 464a Abs. 2 ; ZPO § 91 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 1992, 816

OLG Bamberg - Beschluß vom 21.11.1991 (Ws 572/91) - DRsp Nr. 1998/10920

OLG Bamberg, Beschluß vom 21.11.1991 - Aktenzeichen Ws 572/91

DRsp Nr. 1998/10920

An den Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens fehlt es, wenn der Verteidiger des Angeklagten in seinen Schriftsätzen sich das Vorbringen einer - möglicherweise sachkundigen - dritten Person lediglich zu eigen macht, ohne dem Gericht das Gutachten eines Sachverständigen vorzulegen.

Normenkette:

StPO § 464a Abs. 2 ; ZPO § 91 Abs. 1 ;
Fundstellen
JurBüro 1992, 816