OLG Bamberg - Beschluß vom 18.05.1992 (3 W 45/92) - DRsp Nr. 1998/10849
OLG Bamberg, Beschluß vom 18.05.1992 - Aktenzeichen 3 W 45/92
DRsp Nr. 1998/10849
Vollstreckt der Verfügungsgläubiger aus einer einstweiligen Verfügung wegen mehrerer Verstöße des Verfügungsbeklagten, die im Rechtssinn jedoch nur eine einzige Handlung darstellen, fällt die Vollstreckungsgebühr nur einmal an.