OLG Bamberg - Beschluß vom 14.07.1993 (5 W 31/93) - DRsp Nr. 1998/10824
OLG Bamberg, Beschluß vom 14.07.1993 - Aktenzeichen 5 W 31/93
DRsp Nr. 1998/10824
Prozeßkostenhilfe für eine Auskunftsklage vor dem Landgericht ist zu gewähren, wenn schon ein Teil des Anspruchs die Zuständigkeitswertgrenze des Landgerichts übersteigt.