OLG Bamberg - Beschluß vom 13.11.1992 (6 W 34/91) - DRsp Nr. 1998/10835
OLG Bamberg, Beschluß vom 13.11.1992 - Aktenzeichen 6 W 34/91
DRsp Nr. 1998/10835
Ist von zwei Streitgenossen, die durch denselben Rechtsanwalt vertreten wurden, nur einer vorsteuerabzugsberechtigt, kann - wenn Besonderheiten nicht dargetan sind, in der Regel nur die Hälfte der Mehrwertsteuer erstattet verlangt werden.