OLG Bamberg - Beschluß vom 12.07.1991
4 W 22/91
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1991, 1690

OLG Bamberg - Beschluß vom 12.07.1991 (4 W 22/91) - DRsp Nr. 1998/10908

OLG Bamberg, Beschluß vom 12.07.1991 - Aktenzeichen 4 W 22/91

DRsp Nr. 1998/10908

Der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren bestimmt sich nach dem allgemeinen Rechtsschutzziel und die konkret in Anspruch genommene Rechtsfolge, die sich aus dem Antrag ergeben, sowie dem Lebenssachverhalt, aus dem die Rechtsfolge hergeleitet wird; er ist mit etwa einem Drittel der entsprechenden Hauptsache zu bewerten.

Normenkette:

ZPO § 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1991, 1690