OLG Bamberg - Beschluß vom 11.07.1991 (Ws 280/91) - DRsp Nr. 1998/10904
OLG Bamberg, Beschluß vom 11.07.1991 - Aktenzeichen Ws 280/91
DRsp Nr. 1998/10904
Im Rahmen des § 101 Abs. 1BRAGO sind auch Zahlungen anrechenbar, die der Verteidiger im Rahmen des Vorverfahrens erhalten hat, wenn ihm auch für das Vorverfahren ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht.