OLG Bamberg - Beschluß vom 09.04.1991 (3 W 17/91) - DRsp Nr. 1998/10888
OLG Bamberg, Beschluß vom 09.04.1991 - Aktenzeichen 3 W 17/91
DRsp Nr. 1998/10888
Kosten des Architekten einer Partei, der an einem Ortstermin des gerichtlich bestellten Sachverständigen teilnimmt, sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Anwesenheit des Architekten zur Beantwortung von Fragen des Sachverständigen erforderlich war.