OLG Bamberg - Beschluß vom 08.04.1991
3 W 23/91
Normen:
GKG § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 1991, 1689

OLG Bamberg - Beschluß vom 08.04.1991 (3 W 23/91) - DRsp Nr. 1998/10887

OLG Bamberg, Beschluß vom 08.04.1991 - Aktenzeichen 3 W 23/91

DRsp Nr. 1998/10887

Außer in Fällen, in den bei einer Zahlungsklage aus dem Streitstoff nach Maßgabe der Sachentscheidung oder sonstiger Aktenteile ohne weiteres ergibt, welche Überlegungen das Gericht geleitet haben, ist die Streitwertfestsetzung spätestens nach Eingang der Beschwerde zusammen mit dem Beschluß über die Abhilfe oder Nichtabhilfe zu begründen.

Normenkette:

GKG § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen
JurBüro 1991, 1689