OLG Bamberg - Beschluß vom 02.08.1991 (3 W 34/91) - DRsp Nr. 1998/10913
OLG Bamberg, Beschluß vom 02.08.1991 - Aktenzeichen 3 W 34/91
DRsp Nr. 1998/10913
Ist der Erstattungsberechtigte unzweifelhaft zum Vorsteuerabzug berechtigt, braucht der - unterlegene Prozeßgegner - die auf die Kosten des Prozeßbevollmächtigten des Erstattungsberechtigten entfallende Mehrwertsteuer nicht zu bezahlen.