OLG Bamberg - Beschluß vom 02.01.1995 (2 WF 139/94) - DRsp Nr. 1998/10799
OLG Bamberg, Beschluß vom 02.01.1995 - Aktenzeichen 2 WF 139/94
DRsp Nr. 1998/10799
Zur Frage der Mutwilligkeit, wenn ein Kostenfestsetzungsbeschluß, der ein offenbares Schreibversehen enthält, sofort mit der Erinnerung angegriffen wird, ohne daß zuvor Berichtigung gemäß § 319ZPO beantragt wird.