I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit von auf Liste A der Konzernverordnung gestützten Enteignungsmaßnahmen bzw. ihrer Berechtigung im Sinne des Vermögensgesetzes, hilfsweise die Rückübertragung der davon betroffenen Grundstücke. Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Hinblick auf den Ausschlußgrund des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG abgewiesen.
II.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|