Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen Prozessbevollmächtigten und Verkehrsanwalt - Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten
BayObLG, Beschluss vom 21.03.2002 - Aktenzeichen 1Z AR 17/02
DRsp Nr. 2002/9061
Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen Prozessbevollmächtigten und Verkehrsanwalt - Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten
»1. Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten gegen den Prozessbevollmächtigten und den beauftragten Verkehrsanwalt (Bestätigung von BayObLG vom 16.8.1995, NJW-RR 1996, 52/53).2. Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten ist regelmäßig der Ort, an dem der Rechtsanwalt seine Kanzlei eingerichtet hat.«