LG Berlin, vom 11.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 169/02
Notwendigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts
KG, Beschluss vom 09.12.2002 - Aktenzeichen 1 W 453/02
DRsp Nr. 2005/7085
Notwendigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt ist gegenüber seinem Mandanten und dieser erstattungsrechtlich zurechenbar verpflichtet, zur Vermeidung erhöhter Terminsreisekosten um 05.00 Uhr aufzustehen.