Die Parteien stehen miteinander bei der Reparatur beschädigter Schullandkarten in Wettbewerb.
In einer Antwort auf eine Reklamation schrieb der Beklagte am 30.3.1992 (Anlage K 1) an die Volksschule in Vogtareuth unter anderem:
"Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, daß die Familie sich seit annähernd 30 Jahren mit der Reparatur von Landkarten beschäftigt...."
Mit Schreiben vom 2.4.1993 (Anlage B 2) ließ die Klägerin den Beklagten abmahnen. Mit Schreiben vom 5.4.1993 (Anlage B 3) ließ der Beklagte unter anderem antworten:
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