I. Die Klägerin erhob beim Landgericht Dessau eine Klage auf Feststellung eines Ankaufsrechts nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz hinsichtlich einer Teilfläche eines den Beklagten gehörenden Grundstücks in W..Die Beklagten, die im Gebiet der alten Bundesländer einschließlich Berlin (West) wohnen, ließen sich von in Berlin (West) ansässigen Rechtsanwälten vertreten. Die Klage wurde im März 2002 abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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