BayObLG - Beschluß vom 08.10.1985
RReg 1 St 194/85
Normen:
StPO § 465 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 249 (Rüth)

Notwendige Auslagen, die dem Angeklagte infolge einer unrichtigen Sachbehandlung durch das Gericht entstanden sind

BayObLG, Beschluß vom 08.10.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 194/85

DRsp Nr. 1998/9453

Notwendige Auslagen, die dem Angeklagte infolge einer unrichtigen Sachbehandlung durch das Gericht entstanden sind

Notwendige Auslagen, die dem Angeklagte infolge einer unrichtigen Sachbehandlung durch das Gericht entstanden sind, können der Staatskasse nicht gem. § 465 StPO auferlegt werden.

Normenkette:

StPO § 465 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1986, 249 (Rüth)