Notwendige Auslagen des Betroffenen bei von der Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten eingelegtem Rechtsmittel
BayObLG, Beschluß vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 276/85
DRsp Nr. 1998/9479
Notwendige Auslagen des Betroffenen bei von der Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten eingelegtem Rechtsmittel
Auch notwendige Auslagen, die dem Betroffenen dadurch entstanden sind, daß die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel zu seinen Gunsten eingelegt hat, können im Falle der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels nicht der Staatskasse auferlegt werden.