LG Köln, vom 05.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 111-20/01
Notwendige Auslagen des Beschuldigten durch Inanspruchnahme eines ausländischen Rechtsanwalts bei einer Festnahme im Ausland
OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2003 - Aktenzeichen 2 Ws 17/03
DRsp Nr. 2003/15971
Notwendige Auslagen des Beschuldigten durch Inanspruchnahme eines ausländischen Rechtsanwalts bei einer Festnahme im Ausland
Die im Rahmen eines deutschen Auslieferungsbegehrens anlässlich einer Verhaftung im Ausland durch die Inanspruchnahme eines ausländischen Rechtsanwalts entstandenen Auslagen eines Beschuldigten sind keine notwendigen Auslagen im Sinne des §§ 464 II, 464a II, 467 StPO. Sie sind deshalb auch dann nicht erstattungsfähig, wenn die Staatskasse durch rechtskräftigen, die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluss des Strafgerichts zur Tragung der notwendigen Auslagen des früheren Angeschuldigten verpflichtet wurde.