I.
1. In der Urkunde 4 UR 377/2004 hat der Notar beim Notariat 4 Freiburg am 16.04.2004 den zwischen den Beteiligten Nr. 1 und Nr. 2 (künftig auch: Ehemann bzw. Ehefrau; Kostenschuldner) geschlossenen "Ehevertrag mit gegenständlich beschränktem Pflichtteilsverzicht" beurkundet.
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