Die weitere Anweisungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landgerichts Kassel vom 04.10.2005,
Mit Urkundenrolle Nr. .../2004 protokollierte der Notar einen Gesellschaftsvertrag zur Errichtung einer GmbH (der Beteiligten zu 2.) und veranlasste die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister. Darüber hinaus fertigte er eine Liste der Gesellschafter, die der Anmeldung zum Handelsregister beigefügt wurde und holte die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zur firmenrechtlichen Unbedenklichkeit ein.
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