OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.12.2008
I-10 W 78/08
Normen:
KostO § 44;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 03.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 292/08

Notargebühren bei Beurkundung eines Kaufvertragsangebots

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2008 - Aktenzeichen I-10 W 78/08

DRsp Nr. 2009/10472

Notargebühren bei Beurkundung eines Kaufvertragsangebots

Hat ein Notar ein Grundstückskaufvertragsangebot beurkundet verbunden mit der Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung für den Fall der endgültigen Ablehnung, so handelt es sich um eine Angelegenheit i.S. von § 44 Abs. 1 KostO.

Tenor:

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 03.07.2008 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Normenkette:

KostO § 44;

Gründe:

I.