Der Beteiligte zu 3) hat auf Grund seiner UR.-Nr. .../... (Bl. 2-5 d. A.), in der die Beteiligten zu 2) als Grundstückseigentümerin bzw. Darlehensnehmer für die Beteiligte zu 1) als Gläubigerin eine Grundschuld über 83.000,00 EUR bestellt haben, mit Kostenrechnung vom 08.11.2002 (Bl. 12 d. A.) u. a. eine 10/10 Gebühr aus dem Wert der Grundschuld gemäß §§ 32, 141, 50 Abs. 1 Nr. 1 KostO in Höhe von 192,00 EUR für eine Identitätserklärung berechnet. Unter dem 08.01.2004 hat er diese Gebühr nur mehr aus einem Geschäftswert von 3.000,00 EUR mit 26,00 EUR zuzüglich 16 % MWST. in Höhe von 30, 16 EUR berechnet.
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