I. Die Antragstellerin begehrt für die Erhebung einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluss des FG, mit dem die Erinnerung gegen den Kostenansatz der rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren als unbegründet zurückgewiesen worden ist, die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Notanwalts.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|