Niederschlagung der Gerichtskosten wegen falscher Sachbehandlung
SchlHOLG, Urteil vom 17.05.2000 - Aktenzeichen 9 U 120/98
DRsp Nr. 2004/18264
Niederschlagung der Gerichtskosten wegen falscher Sachbehandlung
1. Zur Verpflichtung des Gerichts, einem Antrag auf sechswöchige Vertagung zur Erstellung einer prüfbaren Schlussrechnung stattzugeben, wenn das bisherige Verfahren insgesamt sieben Jahre gedauert, von denen zwei Jahre allein auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens gewartet wurde.2. In einer derartigen Konstellation wären die Gerichtskosten bei zutreffender Sachbehandlung nicht entstanden, so dass sie gem. § 8GKG nicht zu erheben sind.