Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs, durch welche die Erstattung der Kosten einer Reise des Prozeßbevollmächtigten zum Verkündungstermin in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht versagt worden ist. Die angegriffenen Entscheidungen verstoßen nicht gegen Grundrechte der Beschwerdeführer.
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