I.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Anpassung der Betriebsrente des Klägers.
Mit der am 27. Dezember 2006 bei dem Arbeitsgericht Berlin eingereichten Klage hat der Kläger Ansprüche für die Zeit seit Januar 2003 mit der Begründung geltend gemacht, die Beklagte sei verpflichtet gewesen, seine Betriebsrente in Höhe von 185,97 EUR ab März 2002 um 12,33 EUR, ab Februar 2005 um weitere 7,87 EUR zu erhöhen. Für die Zeit von Januar 2003 bis Februar 2005 hat der Kläger 320,58 EUR brutto (26 Monate á 12.33 EUR), für die Zeit seit Februar 2005 bis Dezember 2006 weitere 173,14 EUR brutto (22 Monate á 7,87 EUR) gefordert und erstinstanzlich beantragt,
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