Das Jugendschöffengericht Ibbenbüren hat u.a. gegen den Verurteilten durch Urteil vom 12. Januar 2000 wegen gemeinschaftlicher versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Raub und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr unter Einbeziehung der Strafen aus zwei weiteren Verurteilungen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt. Die Jugendkammer des Landgerichts Münster hat die hiergegen gerichtete Berufung des Verurteilten am 10. August 200Q kostenpflichtig verworfen.
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