LG Heidelberg - Urteil vom 11.12.2000
9 Ns 15 Js 3138/99
Normen:
GKG (1975) § 8 Abs. 1 ; GKG (2004) § 21 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen:
StV 2001, 636

Nichterhebung der Kosten bei Sachverständigengutachten

LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2000 - Aktenzeichen 9 Ns 15 Js 3138/99

DRsp Nr. 2004/18421

Nichterhebung der Kosten bei Sachverständigengutachten

Der Grundsatz der Nichterhebung von Kosten infolge unrichtiger Sachbehandlung gilt auch dann, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, dessen Kosten unverhältnismäßig hoch sind und die zu erwartende Geldstrafe um ein Vielfaches übersteigen.

Normenkette:

GKG (1975) § 8 Abs. 1 ; GKG (2004) § 21 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen
StV 2001, 636