Nichterhebung der Kosten bei Sachverständigengutachten
LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2000 - Aktenzeichen 9 Ns 15 Js 3138/99
DRsp Nr. 2004/18421
Nichterhebung der Kosten bei Sachverständigengutachten
Der Grundsatz der Nichterhebung von Kosten infolge unrichtiger Sachbehandlung gilt auch dann, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, dessen Kosten unverhältnismäßig hoch sind und die zu erwartende Geldstrafe um ein Vielfaches übersteigen.