Die Beschwerde der Klägervertreterin gegen den Beschluss des Landgerichts Ulm vom 24.01.2019 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.08.2019, Az.
Der Streitwert wird auf bis 40.000 € festgesetzt.
2.Das Verfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
I.
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